19 | 04 | 2024

Es gilt das Deutsche Weingesetz aus dem Jahr 1994, letzte Änderung vom 16.1.2016. Das Gesetz bestimmt die Anbaugebiete und regelt den Anbau, die Verarbeitung, das Inverkehrbringen und die Absatzförderung. In diesem gibt es kein Qualitätswein Anbaugebiet Brandenburg.

Das Deutsche Weingesetz legt im besonderem Mindestalkoholwerte für Qualitätsweine fest und regelt die Pflanzrechte. Die Bundesländer legen in Weinrechtsverordnungen die zugelassenen Rebsorten, Höchsterträge und gegebenenfalls strengere Vorgaben als im Deutsches Weingesetz für Mindestmostgewichte bzw. Mindestalkoholwerte fest. Die Länder führen die Weinbergsrolle mit den darin festgelegten für Weinbau geeigneten Flächen.

Die Region um Werder an der Havel ist historisch gewachsen dem Qualitätswein Anbaugebiet Saale/Unstrut zugeordnet. Die Rebfläche in Schlieben ist historisch gewachsen dem Qualitätswein Anbaugebiet Sachsen zugeordnet.

Weinbau auf allen anderen in Brandenburg zugelassenen Flächen produziert Brandenburger Landwein. Dies ist in der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts  vom 29.2.2012 im Land Brandenburg gesetzlich geregelt.

  Saale/Unstrut Sachsen Brandenburg
zulässiger Höchstertrag 90 hl/ha 80 hl/ha 90 hl/ha
       
Mindestmostgewicht Qualitätsweine (Weißburgunder, Grauburgunder, Spätburgunder und Traminer) 60 °Oe    
Mindestmostgewicht Qualitätsweine (alle andere Rebsorten) 55 °Oe    
Mindestmostgewicht Qualitätsweine (Weißburgunder, Grauburgunder und Traminer)   65 °Oe  
Mindestmostgewicht Qualitätsweine (alle andere Weißweine und Weine ohne Rebsortenangabe)   60 °Oe  
Mindestmostgewicht Qualitätsweine (Portugieser, Dornfelder und ohne Rebsortenangabe)   60 °Oe  
Mindestmostgewicht Qualitätsweine (alle andere Rotweine)   65 °Oe  
       
Mindestmostgewicht Landweine 50 °Oe 60 °Oe 50 °Oe
Mindestalkoholgehalt Landweine 5,9 %vol 7,5 %vol 5,9 %vol

Der Landwein ist in Qualitätswein Anbaugebieten gleichbedeutend mit der einfachsten Qualität dieser Herkunft. Diese Aussage läßt sich nicht ohne weiteres auf Brandenburger Landwein übertragen. Brandenburger Landwein ist eher als Herkunftsbezeichnung zu verstehen. Hier gibt es einfach keine gesetzliche Regelung für Qualitäts- und Prädikatsweine. Hier muß man sich auf seine sensorischen Fähigkeiten verlassen.

Die folgende Tabelle enthält die Mindestmostgewichte für Qualitäts- und Prädikatsweine für die Betriebe in Brandenburg, die einem Qualitätswein Anbaugebiet zugeordnet sind. Der hier angegebene Alkohol ist der Gesamtalkohol des Weines. Er enthält also auch den unvergorenen Zucker im Wein.

Mindestmostgewichte Sachen/Anhalt Sachsen
  °Oe %vol °Oe %vol
Qualitätswein 60 7,5 65 8,3
Kabinett 75 9,8 78 10,3
Spätlese 85 11,4 85 11,4
Auslese 95 13,0 90 12,2
Beerenauslese 120 16,9 110 15,3
Eiswein 120 16,9 110 15,3
Trockenbeerenauslese 150 21,5 150 21,5

Für den durchgegorenen trockenen Brandenburger Landwein kann man vereinfacht feststellen.

%vol °Oe     Qualität
7,5 60    Qualitätswein
8,0 63    Qualitätswein
8,5 67    Qualitätswein
9,0 70    Qualitätswein
9,5 73    Qualitätswein
10,0 76    Kabinett
10,5 79    Kabinett
11,0 83    Kabinett
11,5 86    Spätlese
12,0 89    Spätlese
12,5 92    Spätlese
13,0 95    Auslese
13,5 99    Auslese

Diese Betrachtung berücksichtigt allerdings nicht die gesetzlich erlaubte Anreicherung. Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 bestimmt, daß in der Weinbauzone A um maximal 3 % vol auf maximal 11,5 % vol Alkohol angereichert werden darf. Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden. Landweine und Qualitätsweine dürfen angereichert werden. Die Weinverordnung aus dem Jahr 1995 bestimmt in Anlehnung an die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, daß Rotweine in der Weinbauzone A auf maximal 12,0 % vol Alkohol angereichert werden dürfen. Die Anreicherung dient der Erhöhung der Qualität des Weines.

Daraus kann man ableiten, daß alle Brandenburger Landweine bei Weißweinen ab 12,0 % und Rotweine ab 12,5 % vol Alkohol den Prädikaten der obigen Tabelle entsprechen. Alle Brandenburger Landweine, Weißweine mit 10,5 bis 11,5 % vol und Rotweine mit 11,0 bis 12,0 % vol Alkohol, erfüllen auch unter Abzug der maximal erlaubten 3 % vol Anreicherung die Kriterien für einen Qualitätswein, siehe Tabelle Mostgewichte.

Hier gibt es eine Zusammenfassung zum Thema Brandenburger Landwein.

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