16 | 04 | 2024

1855 verstarb Albert Freiher von Stockhausen-Immenhausen nur zwei Jahre nach Fertigstellung der Villa Stockhausen. Er hinterließ eine 44jährige Witwe, eine 11jährige Tochter, einen 8jährigen und einen 7jährigen Sohn. 1872 verstarb Prinz Albrecht von Preußen und 1879 seine zweite Ehefrau Rosalie Gräfin von Hohenau.

Beide Söhne, der ältere Wilhelm Graf von Hohenau seit 1873 und sein Bruder Friedrich seit 1876, beide 19jährig, hatten da bereits ihre Offizierslaufbahn im 1. Garde-Dragoner-Regiment in Berlin begonnen. Schloss Albrechtsberg war damit fast ganzjährig nicht bewohnt. Dies wird auch durch die Einträge in den Adressbüchern bestätigt. Immer wieder mal wurde über Kaufabsichten berichtet.

   ... Se. Königl. Hoheit Prinz Georg soll in Absicht haben, die herrliche Besitzung des verstorbenen Partikulier Souchay neben den Schlössern des verstorbenen Prinzen Albrecht von Preußen und des Barons von Stockhausen anzukaufen. Gegenüber dieser Besitzung soll bekanntlich das Bauproject Prinzenaue verfolgt werden. ... [DN 20.10.1872]

   Als der leutselige Prinz Albrecht von Preußen noch lebte, ließ er an schönen Sommertagen, ebensowohl sich als dem Publikum zum Vergnügen, seine Wasserkünste springen. Der Aufwand, den dies verursachte, wird auf mindestens 500 Thlr. (zur Speisung der Dampfmaschine) berechnet. Jetzt richten sich die Blicke der Vorübergehenden und Fahrenden vergebens nach Schloß Albrechtsberg. Das schöne fürstliche Besitzthum wird durch die Gräfin Hohenau nur eben soweit in Stand erhalten, daß es nicht zurückgeht. Sollte sich nicht ein hoher Standesherr finden, der dort seinen Sitz aufschlüge? Der Verkaufspreis des Schlosses wird uns auf 1 Million angegeben; seine Baukosten werden dadurch noch lange nicht gedeckt. Auch in den benachbarten Schlössern geht es recht still und einsam zu. Kein Leben in dem Palais des Herrn von Stockhausen und auch der herrliche Eckberg von Souchay ist nach dessem Tode vereinsamt. So bieten die drei Perlen des Höhenzugs an der Elbe dem auf dem Schiff Vorüberfahrenden jetzt einen hohen architectonischen Genuß, aber flößen zugleich wehmüthige Gedanken ein. Keine Flagge weht von ihnen, keine fröhlichen Menschen beleben ihre Zimmer, ihre Berg- und Gartenanlagen. --- Die Prachtgebäude sind stille Wittwensitze, große Mausoleen. [DN 24.6.1873]

   Ob Prinz Albert von Sachsen-Altenburg (denn um diesen Prinzen, nicht um den Prinzen Moritz, handelt es sich) die Albrechtsburg in Loschwitz bereits käuflich erworben oder ob dieser Ankauf in Bälde bevorsteht, entzieht sich noch der allgemeinen Kenntniß. Sicher ist, daß Prinz Albert nach seiner demnächstigen Vermählung mit der verwittweten Prinzeß Heinrich der Niederlande die Albrechtsburg beziehen und darin dauernden Aufenthalt nehmen wird. Gewissermaßen bleibt das herrliche Schloß in kgl. preußischem Familienbesitz. Graf Hohenau, der jetzige Besitzer, Sohn des Prinzen Albrecht, verkauft es an den Gatten seiner Cousine; denn die künftige Prinzeß Albert von Altenburg ist die Tochter des Prinzen Karl von Preußen, des Bruders des Erbauers der Albrechtsburg. dieselbe ist bekanntlich mit zahlreichen Reminiscenzen an die Geschichte des hohenzollernschen Fürstenhauses geschmückt und dies wird dem Gatten einer geborenen preußischen Prinzessin nur höchst willkommen sein. [DN 26.3.1885]
   Wie uns versichert wird, hat Prinz Albert von Sachsen-Altenburg das Schloß Albrechtsburg in Loschwitz vom Grafen Hohenau noch nicht gekauft, sondern zunächst für einen Preiß von 20,000 M. jährlich gemiethet. Die Braut des Prinzen, die verwittwete Prinzeß Heinrich der Niederlande, ist übrigens die Enkelin, nicht die Tochter des Prinzen Karl von Preußen; ihr Vater ist Prinz Friedrich Karl. [DN 27.3.1885]

    Die prächtige Besitzung des Grafen von Hohenau, das Schloß Albrechtsberg in Loschwitz, ist nunmehr in den Besitz des jetzigen Miethers, des Prinzen Albert von Sachsen-Altenburg übergegangen. Der Kaufpreis beträgt 1 1/2 Mill. M. einschließlich der Jahresmiethe von 30,000 M. Dem jungen Fürstenpaare hatte der Aufenthalt dort so gefallen, daß es das Schloß dauernd zu erwerben beschloß, nachdem der Gemahlin des Prinzen Albert durch den Tod ihres Vaters, des Prinzen Friedrich Karl v. Preußen, eine große Erbschaft zugefallen war. Der Kaufpreis ist verhältnißmäßig niedrig; doch kommt in Betracht, daß die Unterhaltungskosten des großen Schlosses, seines Parkes und Berges etwa 20,000 M. jährlich betragen. [DN 3.7.1885]
    Wir werden von Herrn Rechtsanwalt Leonhardi, als dem Vertreter des Herrn Grafen von Hohenau, davon unterrichtet, daß die von uns kürzlich gebrachte Mittheilung über den Verkauf des Schlosses Albrechtsberg in Loschwitz nicht begründet ist. Diese Mittheilung unterscheidet sich in ihrer Form sehr zu ihrem Vortheile von einer neulich in gleicher Angelegenheit von anderer Seite zugegangenen Notiz, die wegen ihres unziemlichen Tones unberücksichtigt bleiben mußte. [DN 7.7.1885]

    Dem vorgestrigen Besuche des Kaisers Wilhelm in Dresden folgte unerwartet gestern der Besuch der Kaiserin Friedrich. ... Die hohen Reisenden durchfuhren die via Triumphalis, welche am Tage zuvor Kaiser Wilhelm passirt hatte, ziemlich bis an's Ende: die kaiserliche Mutter hatte somit Gelegenheit, sich von der Liebe und Verehrung zu überzeugen. ... Die Fahrt ging nach Schloß Albrechtsberg in Loschwitz. Der Besitzer dieses herrlichen Schlosses, Graf Hohenau, war mit seiner Gemahlin am Tage zuvor aus Berlin hier eingetroffen, desgleichen Prinz Albert von Altenburg, welcher bis dahin dort gewohnt hatte. Wie es heißt, erfolgte die Besichtigung des Schlosses Albrechtsberg durch die Kaiserin behufs entweder Ankaufs oder Miethe. ... [DN 29.8.1888]

   Das bevorstehende Jubiläum des Wettiner Fürstenhauses erregt in vielen Orten Sachsens und in zahlreichen Kreisen der Hauptstadt die lebhafte Theilnahme. ... Wie ganz anders präsentiren sich die Albrechtsschlösser am Loschwitzer Elbgelände mit der herrlichen Fernsicht auf das Elbthal und das Mittelgebirge, mit der freien Aussicht nach drei Himmelsgegenden zu, mit ihrem großen Parke und mit der unmittelbarem Anlehnung an den Wald, endlich mit ihrer wohnlichen Einrichtung im Großen Stile. Dieses Besitzthum, daß der Fremde, der noch nicht orientirt ist, jetzt schon ohnehin dem sächsischen Hofe zuschreibt, würde in den Händen Ihrer Majestäten sich zu einem ebenso vornehmen als auch reizenden Sommersitz gestalten. [DN 30.12.1888]

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Dresden 25. August 1925

Der Kauf des Albrechtsschlosses
Ein Kapitel zur Finanzpolitik Dresdens

   Zweifellos gibt die Finanzpolitik einer ganzen Anzahl von Städten im Reiche der Kritik hinreichend Veranlassung, sich mit gewissen Thesaurierungsmethoden und mit der Verwendung und Ausleihung von Steuergeldern zu beschäftigen. Geschieht das aber unsachlich, entweder nur um die große Mode mitzumachen oder aber aus parteipolitischen Gründen, so kommt dabei zu allerletzt für die in Frage kommenden Städte etwas Gutes heraus. Sachliche Unkenntnis und parteipolitisch eingestellte Kritik können, auch wenn sie sich vereinigen, nicht dazu beitragen, besserungsbedürftige Zustände zu ändern. Völlig abzulehnen aber ist dieses Verfahren, wenn es auch noch am unrichtigen Objekt und an Persönlichkeiten geübt wird, deren Bedeutung und nutzbringende Tätigkeit für ein großes Gemeinwesen für jeden Unparteiischen feststeht.
   In sächsischen Zeitungen einer bestimmten Richtung operiert man jetzt damit, daß man den Ankauf des Albrechtsschlosses und seines Parkgeländes als einen unerhörten Luxus Dresdens und insbesondere seiner Verwaltung hinstellt. Da die Art, wie man diese Sache malt, bezeichnend ist für diese "Kritik" in gewissen, offenbar aus einem Reservoir gespeisten auswärtigen Zeitungen, so erscheint es notwendig, doch einmal festzustellen, was ist.
   Wenn allerdings gesagt wird, die Städte dürften so weit voraussehende Finanzpolitik nicht treiben, wie sie in diesem Falle sich betätigt habe, so kann man darauf nur sagen, daß Kurzsichtigkeit als eine Tugend kaum anerkannt werden kann, es sei denn von gewohnheitsmäßigen Kirchturmpolitikern. Eine nicht mit solcher Kurzsichtigkeit behaftete Verwaltung eines großen Gemeinwesens muß aber weiter denken als den Tag und d a r f  e s  n i e  u n d  n i m m e r  z u l a s s e n, daß ein Gelände wie das um  d a s  A l b r e c h t s s ch l o ß  d e r  P r i v a t b a u s p e k u l a t i o n  v o n  A u s l ä n d e r n  i n  d i e  H ä n d e  f ä l l t. Darum hat es sich aber im vorliegenden Fall gehandelt. Das A l b r e ch t s s ch l o ß, das zweifellos zu dem wichtigsten und schönsten Gelände gehört, in dessen Richtung sich die bauliche Entwicklung bewegt, die in ein paar Jahrzehnten sicher dort angelangt sein wird, s o l l t e  d e r  Z w a n g s v o l l st r e ck u n g  z u g e f ü h r t  w e r d e n. Auf dem Grundstück lastete eine fällig gewordene G o l d h y p o t h e k, die im Besitz von Ausländern war. Diese konnten den Preis zweifellos, da sie den viel längeren Atem hatten, so hoch treiben, daß die Stadt nur mit erheblich größeren Opfern das Gelände der deutschen Hand hätte erhalten können. Es gelang, diese bedrohliche Situation zu retten, indem man durch entschlossene Intervention die Zwangsversteigerung und den Uebergang des Geländes in das Eigentum einer ausländischen Gruppe verhinderte. Es ist ein wahres Glück, daß man frisch zugegriffen und das Land für 700.000 M. gekauft hat. Der Quadratmeter - die Gebäude mit eingerechnet - stellt sich auf f ü n f  M a r k.
   Nun kann natürlich niemand wissen, wie in zwanzig oder dreißig Jahren die Grundstückspreise sein werden, aber da man doch hoffen muß, daß wir einmal eine gesündere und glücklichere Entwicklung kommen, so kann kaum ein Zweifel darüber bestehen, daß das Gelände das Vielfache des dafür bezahlten Preises bis dahin wert sein wird, ja, daß der Kauf ein sehr wohlfeiler war. Es hat sich aber gar nicht in dem Fall darum gehandelt, billig irgendwelche Grundstücke zu kaufen, oder Geld anzulegen, sondern dafür zu sorgen, daß diese große grüne Zone, die einmal mitten in der Stadt Dresden liegen wird, nicht in den Besitz des Auslands gerät, zumal es nicht gleichgültig sein kann, was damit geschieht und wie dort unter Umständen gebaut wird. Das Städtebild Dresden gehört zu den unschätzbaren Dingen, deren Schädigungen sich aber außerordentlich schätzbar und schmerzlich auswirken. Was würde schon die nächste Generation dazu sagen, wenn man hier wirklich aus der Kurzsichtigkeit eine Tugend gemacht und dieses in jeder Beziehung unersetzbare Gelände dem ausländischen Terrain- und Bauspekulationskapital überlassen hätte? Man würde der Verwaltung, die so verfahren hätte, so dankbar sein, wie etwa einer, die vor Generationen den Großen Garten auf diese Weise veräußert hätte. Denn damals lag z.B. auch der Große Garten "außerhalb der Stadt", und wenn man unterstellt, daß er durch falsche Sparsamkeit verloren gegangen wäre, wie würden die Kritiker der bezeichneten Art, und zwar mit Recht, eine Verwaltung auch vom nationalen Standpunkt aus schelten, die einen solchen Park ausländischen Besitzern und ihren privaten Bauprojekten überlassen hätten!
   Es scheint uns nach alledem doch sehr richtig, daß die Finanzverwaltung Dresdens nicht so kurzsichtig und so töricht war, und daß sie im entscheidenden Moment noch zugegriffen hat. Nicht zuletzt aber schätzen wir die Sachlichkeit und die Energie in Persönlichkeiten, die lieber an das Urteil der Geschichte denken. Die wird eben nicht parteiisch, sondern sachlich und nach der Kritik der Vernunft richten.1

[DN tt.mm.jjjj] Dresdner Nachrichten am tt.mm.jjjj, SLUB
[1] Stadtarchiv Dresden, 2.3.7 Finanzamt, Aktenverzeichnis IV, Nr. 769

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