Neben dem Freizeitwert, den ein Schrebergarten oder auch die Parzelle Weinberg in der DDR hatten, waren diese auch ein Mittel zur Selbstversorgung. Die Winzer oder auch die Hobbywinzer konnten allerdings ihre Trauben nur an den einzigen existierenden Trauben verarbeitenden Betrieb die Winzergenossenschaft Meißen verkaufen. In der Winzergenossenschaft Meißen gab es aber eine für viele Winzer interessante Lohnwareregelung.
Die Winzergenossenschaft behielt sich 20 Prozent der abgegeben Traubenmenge als Entgeld für den Ausbau der Trauben ein. Im Gegenzug konnten die Winzer die restliche Menge für nur 50 DDR-Pfennige pro Flasche als Lohnware für den Eigenbedarf zurückkaufen. Die Weinflaschen waren mit einem Etikett mit dem Vermerk "Lohnware - zum Handel nicht zugelassen" ausgestattet und einem Kronkorken verschlossen. Die gleichen Weine standen im ausgesuchten Einzelhandel für etwa 10 Ostmark im Regal. Im Markt war diese Flasche Wein aber durchaus auch 10 DM wert. Dies war natürlich für viele Winzer Motivation, die beschwerliche Bewirtschaftung in der Steillage auf sich zu nehmen.
Einen Haken hatte diese Regelung. Man konnte nur die Rebsorten in der Menge zurückkaufen, welche man auch an die Genossenschaft geliefert hatte. Das hatte fatale Folgen. Alle Winzer, die neue Reben pflanzten, pflanzten auf ihrer Parzelle alle diejenigen Rebsorten, die er auch gern privat konsumierte, ohne standortspezifische Einflüsse zu berücksichtigen.
So war das auch bei mir am Lingnerschloß. Auf meiner etwa 1000 qm großen Parzelle wurden 1987 13 Reihen mit Reben bepflanzt: 4 Reihen Kerner, 4 Reihen Weißburgunder, 1 Reihe Traminer, 1 Reihe Müller-Thurgau, 1 Reihe Grauburgunder und 2 Reihen Riesling.
Später sollte es mir aber die Entscheidung erleichtern, welcher Rebsorte bei der Neuaufrebung der Vorzug gegeben werden sollte. Es hatte sich mit den Jahren herausgestellt, daß der Riesling am Standort ertragssicher ist und ordentliche Qualitäten hervorbringt.